Kosten Seite 2

 

 

 

 

 

 

Erstberatung
Eine juristische Erstberatung, in welcher ich mit Ihnen umfassend Ihr Anliegen erörtere, sowie gegebenenfalls kläre, welche tatsächlichen und rechtlichen Schritte in Ihrem Fall zu unternehmen sind, ist gebührenpflichtig. Die Kosten sind grundsätzlich  frei verhandelbar.

Sofern Sie Verbraucher sind, sind die Kosten einer Erstberatung jedoch gesetzlich auf maximal 190,00 EUR begrenzt. In aller Regel kostet die Erstberatung eines Verbrauchers bei mir nicht mehr als 60,00 EUR incl. Mehrwertsteuer.

Sollten Sie mich nach der Erstberatung mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen, werden die Kosten der Erstberatung auf alle weiteren Gebühren angerechnet, so dass für Sie keinesfalls doppelte Kosten entstehen können.

Kosten Seite 1
Seite 2/8

Copyright © 2009 Wolfram Sproeßer