| Außergerichtliche Tätigkeit Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und/oder eine außergerichtliche Vertretung sind grundsätzlich frei verhandelbar. Es wäre also möglich, eine pauschale Gebühr, oder zum Beispiel ein Honorar pro Stunde zu vereinbaren. Ich bin allerdings kein Freund von Stundenhonoraren, weil dies zum einen dazu führt, dass ein besonders erfahrener und sachkundiger Rechtsanwalt, der eine Angelegenheit aufgrund seiner Kenntnisse in zwei Stunden bearbeiten kann, schlechter bezahlt wird, als ein weniger versierter Rechtsanwalt, der für die selbe Arbeit acht Stunden braucht. Außerdem kann ein Mandant, der ja keinen Einblick in die Arbeitsweise eines Anwaltes hat, nicht abschätzen, ob man für die Bearbeitung des Mandates üblicherweise eine oder zehn Stunden braucht. Es ist daher in den meisten Fällen sinnvoll, eine Pauschalvereinbarung zu treffen, weil dadurch Ihr Kostenrisiko überschaubar bleibt. | Seite 3/8
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