| Beratungshilfe Sollten Sie sich eine anwaltliche Erstberatung nicht leisten können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe. Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht des Ortes beantragen können, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie mich mit diesem Beratungshilfeschein aufsuchen, entsteht nur eine Gebühr von 10,00 EUR, welche Sie selbst bezahlen müssen, die weiteren Gebühren zahlt in diesem Falle der Staat. Prozesskostenhilfe Sofern Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind die Kosten für einen Prozess aufzubringen und der Prozess nicht mutwillig geführt wird, kommt die so genannte Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die auch dann eintritt, wenn Sie den Prozess verlieren. >> | Seite 4/8
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