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<< Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten des gegnerischen Anwaltes. Die Prozesskostenhilfe ist allerdings kein Geschenk des Staates, sondern „nur“ ein zinsloses Darlehen, das Sie ggf. in Raten zurückzahlen müssen. Wenn Sie auch nach Jahren noch nicht in der Lage sind, die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen, verzichtet der Staat allerdings in der Regel auf Rückzahlung.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, hole ich gern die Deckungszusage (das heißt die Zusage Ihrer Versicherung die Kosten zu übernehmen) bei der Versicherung ein. Bitte teilen Sie mir zu diesem Zweck Ihre Versicherungsvertragsnummer und die Anschrift der Versicherung mit. Nötigenfalls setze ich Ihre Interessen auch gegen Ihre Versicherung durch.

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