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Kosten Seite 5 | ||
| << Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten des gegnerischen Anwaltes. Die Prozesskostenhilfe ist allerdings kein Geschenk des Staates, sondern „nur“ ein zinsloses Darlehen, das Sie ggf. in Raten zurückzahlen müssen. Wenn Sie auch nach Jahren noch nicht in der Lage sind, die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen, verzichtet der Staat allerdings in der Regel auf Rückzahlung. Rechtsschutzversicherung | |
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