| << • Beachten Sie bitte, dass natürlich nicht garantiert werden kann, dass der Gegner zahlungsfähig oder zahlungswillig ist. Mein Kostenschuldner ist immer der Mandant, also Sie. Das heißt, dass ich meine Gebührenansprüche vorrangig gegen Sie geltend mache. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich nicht umsonst tätig sein will und auch nicht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Gegners tragen möchte. Ich bemühe mich jedoch nach Kräften, Ihre Erstattungsansprüche gegen den Gegner auch durchzusetzen und die für Sie entstehenden Kosten möglichst gering zu halten. | Seite 8/8
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