Neben allgemeinem Zivilrecht bieten wir folgende Schwerpunkte:

 

 

 

 

 

 

§ Arbeitsrecht
§ Verkehrsrecht
§ Strafrecht
§ Familien und Erbrecht
§ Mietrecht

Das Zivilrecht umfasst das gesamte materielle Privatrecht und auch alle Rechtsnormen, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, wie z.B. die (öffentlich-rechtlichen) Vorschriften des Zivilprozessrechts und Gerichtsverfassungsrechts.

In unserer langjährigen Tätigkeit haben sich neben dem allgemeinen Zivilrecht die oben aufgeführten Rechtsbereiche zu Schwerpunkten entwickelt.

Bitten klicken Sie auf die einzelnen Rechtsthemen, um eine kurze Definition dieser zu erhalten.

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