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Kostenerstattung
Der Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes richtet sich zwar ausschließlich an den Auftraggeber, in vielen Fällen sind die Kosten jedoch erstattungsfähig. So muss derjenige der einen Prozess verliert alle Kosten tragen, auch die des gegnerischen Anwaltes. Sollten Sie einen angestrebten Prozess also gewinnen, muss der Gegner Ihnen Ihre Anwaltskosten erstatten.


• Wenn Ihr Gegner mit einer Leistung (zum Beispiel einer Zahlung) in Verzug ist, haben Sie Anspruch auf den Ersatz des so genannten Verzugsschadens. Hierzu gehören regelmäßig auch die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.

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